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17. Mai
Freie Wähler kritisieren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs als reine Schikane
Die bayerischen Bürger und Kommunen sind die Leidtragenden der Trennung der Einschreibungsfristen
Die Freien Wähler sehen in der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH), die Eintragungsfristen der beiden Richtervolksbegehren nicht zusammenzulegen, einen klaren Beleg für die Notwendigkeit eines unabhängigen Verfassungsgerichtshofs, wie ihn das Begehren der Bürgeraktion Mehr Demokratie vorsieht. Wieder einmal hat der VerfGH mit seiner Entscheidung den schlagenden Beweis dafür geliefert, daß eine unabhängige Kontrolle in Bayern von einem nach CSU-Belieben bestückten Gericht nicht zu erwarten ist. Leidtragende der VerfGH-Entscheidung sind vor allem die bayerischen Bürger, die nun der Schikane ausgesetzt sind, sich in getrennten Zeiträumen in die Listen für die beiden Volksbegehren eintragen zu müssen. Leidtragende sind aber auch die Kommunen, denen durch die Trennung erhebliche Mehrkosten aufgebürdet werden.
Die Freien Wähler Bayerns unterstützen als Mitglied im Aktionsbündnis "Macht braucht Kontrolle" nachhaltig die beiden Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle: Für ein unabhängiges Verfassungsgericht" und "Macht braucht Kontrolle: Für eine demokratische Richterwahl in Bayern". Die politischen Skandale der letzten Monate haben deutlich gezeigt, daß unsere Demokratie auf effektive Kontrollmittel angewiesen ist. Die beiden Volksbegehren sind ein Meilenstein auf dem Weg zu einer solchen effektiven Kontrolle in Bayern.



